Nutzungsbedingungen SmartEXI-Web-Applikation
1. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand
Diese Nutzungsbedingungen regeln das rechtliche Verhältnis im Rahmen der Nutzung der Web-Applikation „SmartEXI“ (nachfolgend: „Web-Applikation“) zwischen der Rösberg Engineering - Ingenieurgesellschaft mbH für Automation (nachfolgend: „Rösberg“) und dem Nutzer der Web-Applikation (nachfolgend: „Nutzer“), der die Web-Applikation gewerblich nutzt und damit kein Verbraucher ist.
Die Web-Applikation wird von Rösberg als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Der Nutzer kann die auf den Servern von Rösberg bzw. eines von Rösberg beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für die Vertragszwecke nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe speichern.
Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Bedingungen des Nutzers entfalten selbst dann keine Wirkung, wenn Rösberg diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Vertragsgegenstand ist der Zugriff auf die Web-Applikation und die Nutzung der damit verbundenen Funktionalitäten, insbesondere der Erstellung von Eigensicherheitsnachweisen, durch den Nutzer nach erfolgter Freischaltung durch Rösberg.
2. Vertragsschluss, Freischaltung der Web-Applikation und Generierung eines Eigensicherheitsnachweises
Auf Anfrage des Nutzers erstellt Rösberg dem Nutzer ein Angebot über die Nutzung der Web-Applikation „SmartEXI“, die dem Nutzer per E-Mail zugesendet wird. Mit Bestätigung der Bestellung des Nutzers durch Rösberg kommt der Vertrag über die Nutzung der Web-Applikation zustande.
Nach Abschluss des Vertrags erhält der Nutzer von Rösberg Zugriffsdaten für die Web-Applikation per E-Mail und Rösberg schaltet das Nutzerkonto des Nutzers frei. Der Nutzer ist für sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit seinem Nutzerkonto selbst und allein verantwortlich.
Die (kostenpflichtige) Generierung eines Eigensicherheitsnachweises erfolgt über die bereitgestellte Web-Applikation. Hierfür ist eine Anmeldung des Nutzers in der Web-Applikation erforderlich. Nach Eingabe aller notwendigen Daten durch den Nutzer bestellt der Nutzer mit einem Klick auf den Button „Eigensicherheitsnachweis erstellen“ verbindlich die Erstellung eines Eigensicherheitsnachweis durch Rösberg.
Nach der Bestellung erhält der Nutzer innerhalb von 14 Tagen Zugriff auf die Web-Applikation.
3. Leistungsbeschreibung
Die Leistung von Rösberg besteht in der Bereitstellung der Web-Applikation und den damit verbundenen Funktionalitäten in der jeweils aktuellsten Version sowie der Pflege und Wartung der Web-Applikation.
Die Web-Applikation dient der Erstellung von Eigensicherheitsnachweisen gemäß DIN EN 60079-14:2012 für Anlagen des Nutzers innerhalb eines explosionsgefährdeten Bereichs und den damit verbundenen Berechnungen. Die Web-Applikation berechnet ausschließlich, ob
- a. die Verschaltung der Betriebsmittel zu einem eigensicheren Stromkreis führt,
- b. die maximal zulässige Kabellänge zwischen den beiden Betriebsmitteln,
- c. das Schutzniveau der Stromkreisführung,
- d. die Ex-Gruppe der Zusammenschaltung,
- e. der angegebene Stromkreis mit der angegebenen Einstufung der Anlage kompatibel ist.
Zur Nachvollziehbarkeit der Berechnungen kann der Nutzer ein Flussdiagramm der Berechnungsroutine nebst der Berechnungsbedingungen innerhalb der Web-Applikation einsehen.
Rösberg stellt lediglich die technischen Voraussetzungen für die Berechnungen nach Abs. 2 zur Verfügung. Der Nutzer gibt die für die Berechnungen erforderlichen Daten, insbesondere zu seiner Anlage, seinen Kabeln und den geplanten Komponenten (eigensichere und zugehörige Betriebsmittel), vollständig und eigenständig in die Web-Applikation ein. Die Berechnungen sind nur möglich, wenn der Nutzer sämtlich erforderliche Daten in die Web-Applikation eingegeben hat.
Die Verantwortlichkeit für die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingegebenen Daten liegt jeweils ausschließlich bei dem Nutzer. Eine Überprüfung der Daten auf Richtigkeit oder Vollständigkeit durch Rösberg findet nicht statt.
Alle erstellten Eigensicherheitsnachweise des Nutzers sind innerhalb der Web-Applikation gespeichert und können vom Nutzer eingesehen und gedruckt werden. Die Eigensicherheitsnachweise sind nachträglich nicht mehr veränderbar. Rösberg trifft geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf Daten des Nutzers. Zu diesem Zweck nimmt Rösberg regelmäßige Backups vor. Darüber hinaus treffen Rösberg jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten.
Die auf der Plattform angebotenen Leistungen können jederzeit erweitert werden. Aus Gründen der Datensicherheit, aus technischen Gründen oder aus wirtschaftlichen Gründen, zur Fehlerbehebung oder wegen einer Veränderung der Rechtslage durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder behördliche Vorgaben können die angebotenen Leistungen auch jederzeit geändert, eingeschränkt und teilweise oder vollständig eingestellt werden.
4. Verfügbarkeit der Web-Applikation
Rösberg sorgt für eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Web-Applikation. Während der Durchführung von Wartungen am System kann es jedoch zu Einschränkungen bei der Nutzung des Systems und zu einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit kommen.
Rösberg weist den Kunden zudem darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Anwendung der Web-Applikation entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Rösberg liegen. Hierunter fallen insbesondere von Rösberg nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Nutzer genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Nutzbarkeit der Web-Applikation haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Web-Applikation haben, stellt dies keine Vertragspflichtverletzung von Rösberg dar.
Um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen, hat der Nutzer Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Web-Applikation unverzüglich und so präzise wie möglich per E-Mail an support@roesberg.com zu melden. Unterlässt der Nutzer dies, gilt § 536c BGB entsprechend.
Rösberg bearbeitet die Meldungen nach Abs. 3 außer an Feiertagen montags bis freitags in der Zeit zwischen 09:00 und 17:00 Uhr.
5. Support
Der Nutzer kann über die Web-Applikation oder unter der E-Mail-Adresse support@roesberg.com gegen Entgelt besondere Support-Leistungen durch Rösberg anfragen.
Rösberg erbringt folgende Support-Leistungen:
- a. Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Eigensicherheitsnachweises;
- b. Individuelle Erweiterungen und Dienstleistungen
Die Support-Leistungen werden gesondert vereinbart und nach Aufwand abgerechnet.
6. Nutzungsrechte
Der Nutzer erhält das zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, auf die Web-Applikation zuzugreifen und die Web-Applikation zur Erstellung von Eigensicherheitsnachweisen nach Ziff. 3 zu nutzen.
Das Recht gem. (1) gilt entsprechend für alle Veränderungen, Verbesserungen, Erweiterungen, Updates und Upgrades der Web-Applikation, sofern es sich dabei nicht ausdrücklich um zusätzliche Funktionalitäten (z.B. Zusatzmodule) handelt, an denen ein separates Nutzungsrecht erworben werden kann.
Der Nutzer darf die für ihn verfügbaren Daten und Inhalte speichern oder drucken, allerdings nur so weit und in dem Umfang, in dem dies in unmittelbarem Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung der Web-Applikation steht.
Jegliche andere Nutzung und/oder Vervielfältigung der Web-Applikation, Daten und Inhalte ist ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung von Rösberg nicht gestattet. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, Reverse Engineering, Disassemblierungen, Dekompilierungen, Übersetzungen oder unzulässige Offenlegungen weder selbst vorzunehmen noch zu veranlassen oder zu ermöglichen, soweit dies nicht nach anwendbarem zwingendem Recht zulässig ist.
7. Pflichten des Nutzers
Es ist dem Nutzer nicht gestattet, die Web-Applikation zu stören, zu belasten oder zu unterbrechen, den Betrieb oder die Funktionsfähigkeit zu umgehen, zu behindern oder zu manipulieren. Weiterhin ist es nicht gestattet, technische Beschränkungen zu umgehen oder zu unterlaufen oder ein Tool zu nutzen, um Funktionalitäten, die ansonsten deaktiviert, unzugänglich oder nicht dokumentiert sind, freizuschalten.
Der Nutzer ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zum Zugriff auf die Web-Applikation auf eigene Kosten und eigenes Risiko bereitzustellen. Dies beinhaltet insbesondere die Verwendung des aktuellen Internetbrowsers von Google Chrome, Firefox, Safari oder Microsoft Edge.
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Eingabe von Daten für die Erstellung des Eigensicherheitsnachweises nach Ziff. 2 und 3 ausschließlich ausreichend fachlich befähigte Personen einzusetzen.
Sollte dem Nutzer bei Eingabe der Daten für die Erstellung des Eigensicherheitsnachweises ein Begriff nicht bekannt sein oder sollte der Nutzer Funktionsausfälle, -störungen, -beeinträchtigungen oder Fehler in Bezug auf die Eingabemaske feststellen, ist er verpflichtet, Rösberg hierüber unverzüglich und so präzise wie möglich per E-Mail an support@roesberg.com zu informieren. Rösberg ist nicht verpflichtet, den Nutzern Schäden zu ersetzen, die auf fehlenden Kenntnissen des Nutzers oder erkennbaren Funktionsausfällen-, -störungen, -beeinträchtigungen oder Fehlern beruhen, sofern der Nutzer diesen Umstand nicht nach Satz 1 angezeigt hat. § 536c BGB gilt entsprechend.
Der Nutzer hat stets zu berücksichtigen, dass die von ihm eingegebenen Daten durch Rösberg nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Der Nutzer ist daher verpflichtet, sämtliche Angaben zu überprüfen und (geschäftliche) Entscheidungen in Bezug auf seine Anlagen nicht auf ungeprüfte Daten zu stützen.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine auf der Web-Applikation erstellten Daten durch Download und Speicherung zu sichern. Eine zeitlich unbegrenzte Datenspeicherung durch Rösberg kann nicht gewährleistet werden.
8. Beendigung des Zugriffsrechts
Das Recht des Nutzers, auf die Web-Applikation zuzugreifen und die damit verbundenen Funktionalitäten zu nutzen, endet:
- a. wenn der Vertrag zwischen dem Nutzer und Rösberg durch Zeitablauf gem. Ziff. 12 oder durch Kündigung beendet wurde;
- b. wenn durch den Nutzer eine nicht autorisierte, rechtswidrige, vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung der Web-Applikation stattfindet oder droht, z.B. durch Beeinträchtigung oder Störung der Funktionsweise der Web-Applikation (Verletzung der Systemintegrität) durch Übertragung auf Dritte oder durch Verschaffung des Zugangs zur Web-Applikation an unberechtigte Dritte. In diesem Fall hat Rösberg das Recht, den Zugriff des Nutzers auf die Software vorübergehend zu sperren. Soweit ein außerordentlicher Kündigungsgrund zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund besteht, ist Rösberg nach entsprechender Kündigung berechtigt, den Zugriff dauerhaft zu sperren.
Bei besonders schweren Verstößen ist die Sperrung des Nutzeraccounts auch ohne vorherige Information des Nutzers möglich. Rösberg wird den Nutzer über eine Aufhebung der Sperre in geeigneter Form informieren.
9. Haftung
Rösberg haftet jeweils unbeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder bei arglistiger Täuschung, in Fällen grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.
Rösberg haftet außerdem bei der schuldhaften Verletzung einer sog. Kardinalpflicht auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind die Ansprüche der Nutzer auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Im Übrigen sind etwaige Ansprüche auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen eines Sachmangels, Rechtsmangels und/oder der Verletzung von anderen Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis (z.B. i.S.v. § 311 Abs. 2 BGB) durch Rösberg, sowie durch gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist insbesondere jede Haftung für die (eigenverantwortliche) Eingabe von Daten durch den Nutzer und jede Haftung für technische Störungen auf Seiten des Nutzers beim Internetzugriff. Resultieren Schäden des Nutzers aus dem Verlust von Daten, so haftet Rösberg hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Nutzer vermieden worden wären.
Darüber hinaus gewährleistet Rösberg nicht, dass Eigensicherheit am jeweiligen Prozessanschluss gegeben ist.
10. Preise für die Erstellung von Eigensicherheitsnachweisen
Für die bloße Bereitstellung der Web-Applikation fallen keine Gebühren an.
Die vom Nutzer zu entrichtenden Preise für die Erstellung der Eigensicherheitsnachweise richten sich nach dem im Rahmen des Vertragsschlusses vereinbarten Tarifmodells und können dem von Rösberg erstellten Angebot entnommen werden.
11. Rechnungsstellung
Bei einer Abrechnung nach Stückpreis wird der Gesamtpreis für die bestellten Nachweise nach Vertragsschluss im Voraus in Rechnung gestellt. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags wegen eines Umstands, den der Nutzer zu vertreten hat, erfolgt keine anteilige Erstattung des Gesamtpreises wegen nicht verbrauchter Nachweise durch Rösberg.
Die Nutzer stimmen zu, dass sie die Rechnung elektronisch per E-Mail erhalten. Eine zusätzliche Rechnung in Papierform kann durch die Nutzer angefordert werden.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Zugang fällig.
Alle Preise verstehen sich EUR netto zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer.
12. Laufzeit und Beendigung des Vertrags
Bei einer Abrechnung nach Stückpreis endet der Vertag automatisch nach Verbrauch des bestellten Nachweiskontingents, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Bei einer Inaktivität des Accounts von 2 Jahren endet der Vertag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Möglichkeit, den Nutzungsvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist oder der Nutzer einen wesentlichen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen begeht und er diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung durch Rösberg behebt.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Nutzer ist verpflichtet, die für eine Nutzung der Web-Applikation erforderlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, gegen unbefugten Gebrauch Dritter zu schützen und diese nicht an Dritte weiterzugeben.
Rösberg verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der Web-Applikation können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.
14. Schlussbestimmungen
Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform (z. B. Brief oder E-Mail). Das gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe.
Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen auf eine wirksame Regelung einigen, die dem mit der unwirksamen Klausel Gewollten wirtschaftlich nahekommt.